Bedingungen und Konditionen

DAS HOTEL THE YARN

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

A) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1. Umfang der Anwendung

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Hotelaufnahmevertragsbedingungen“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von The Yarn GmbH (nachfolgend „Hotel“) mit Sitz in Horgen ZH, Schweiz.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Englisch verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die deutsche Version maßgebend.

2. Vertragsabschluss

Eine individuelle Reservierung ist ohne eine Linksgarantie bis 16:00 Uhr am Tag der Ankunft gültig. Mit einer Zimmergarantie bleibt Ihre Reservierung die ganze Nacht über erhalten , auch wenn Sie nach 16:00 Uhr ankommen.

Die Garantien für eine Zimmerreservierung umfassen:

  • Kreditkarte (Visa, American Express, Diners Card, Mastercard)
  • Vorauszahlung für eine Nacht, z.B. per Bank- oder Postüberweisung
  • Schriftliche Garantie des Hotels

Ein Angebot für Gruppenreservierungen ist ausdrücklich als solches gekennzeichnet und muss vom Kunden unterzeichnet an das Hotel zurückgeschickt werden. Ein Angebot ist 7 Tage lang gültig (Annahmefrist). Dies bedeutet insbesondere, dass die vom Hotel erstellten Angebote, Preislisten usw. kein verbindliches Angebot darstellen.

Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach Ablauf der Annahmefrist für das Gruppenreservierungsangebot Zimmer wieder zum Verkauf freizugeben. Eine neue Anfrage kann Abweichungen vom ersten Angebot enthalten.

3. Dienstleistungen und Preise

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sondern das Hotel verpflichtet sich, Zimmer der gebuchten Kategorie bereitzuhalten. Wenn ein gleichwertiges Zimmer aus unvorhergesehenen Gründen bei Ihrer Ankunft nicht verfügbar ist, werden Sie in einem Zimmer der nächsthöheren Kategorie untergebracht.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

Die Preise sind in CHF, pro Zimmer/Nacht, inklusive kostenlosem Wi-Fi, Service und Mehrwertsteuer. Die Kurtaxe pro Person/Nacht ist nicht inbegriffen.

4. Zimmerübergabe und -rückgabe

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen früheren Zugang zu dem Zimmer.

Sofern nicht anders festgelegt, müssen die Zimmer am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers 50 % des vollen Übernachtungspreises (Listenpreis) für die über den Vertrag hinausgehende Nutzung bis 18:00 Uhr und nach 18:00 Uhr 100 % berechnen.

5. Bezahlung

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist jederzeit berechtigt, die sofortige Zahlung aufgelaufener Forderungen zu verlangen.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungsfristen sind in dem Angebot angegeben.

Wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen. Etwaige Währungsdifferenzen oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Forderung des Hotels aufrechnen.

6. Stornierungsbedingungen

Individuelle Reservierungen gelten im Allgemeinen als definitiv, sobald das Angebot des Hotels bestätigt wurde. Im Falle eines kurzfristigen Rücktritts nach Ablauf der Stornierungsfrist kann eine Übernachtung zu 100% berechnet werden. Sofern nicht anders angegeben, gelten jedoch die folgenden Bedingungen für individuelle Reservierungen:

  • Stornierung bis 12:00 Uhr am Tag der Ankunft: keine Kosten
  • Stornierung nach 12:00 Uhr am Anreisetag: Kosten für eine Übernachtung
  • Die Stornierungsbedingungen für Gruppenbuchungen hängen von der Gruppengröße ab und sind gesondert geregelt. Wenn keine gesonderten Stornierungsbedingungen vorliegen, gelten die folgenden Regeln:
  • Kostenlose Stornierung bis zu 60 Tage vor der Ankunft
  • Stornierung bis zu 30 Tage vor der Ankunft 50% des erwarteten Gesamtumsatzes
  • Stornierung bis zu 14 Tage vor der Ankunft 100% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes
7. Recht des Hotels auf Stornierung

Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach vorstehender Ziffer 6 oder einer gesonderten Vereinbarung zusteht, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, zum Beispiel, wenn:

Höhere Gewalt oder andere Umstände, die das Hotel nicht zu vertreten hat, machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich

Zimmer werden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht, z.B. in Bezug auf die Person des Kunden oder den Zweck

Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

Es liegt ein Verstoß gegen den oben erwähnten Absatz 5 vor.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

8. Buchungen über Reisebüros

Für Buchungen, die über ein Reisebüro getätigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros.

9. Haftung

Das Hotelzimmer muss vom Kunden mit äußerster Sorgfalt genutzt werden. Der Kunde oder das Unternehmen haftet für alle entstandenen Schäden. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl usw. und in Bezug auf die Leistungen Dritter ab. Darüber hinaus haftet das Hotel nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige vertragliche oder außervertragliche direkte Schäden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen können auf unserer Website eingesehen werden.

11. Schlussbestimmungen

Zusätzlich zu den Bedingungen des Hotelaufnahmevertrags können weitere Bestimmungen und Buchungsbedingungen gelten, die Vorrang vor den Bedingungen des Hotelaufnahmevertrags haben. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

Es gilt Schweizer Recht mit ausschließlicher Zuständigkeit in Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

B) BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN FÜR VERANSTALTUNGEN
1. Umfang der Anwendung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungsbedingungen“) gelten für The Yarn GmbH mit Sitz in Horgen ZH, Schweiz, für die mietweise Überlassung von Seminar-, Bankett- und Veranstaltungsräumen (nachfolgend „Räume“) sowie für damit zusammenhängende zusätzliche Leistungen oder Lieferungen an und für den Kunden oder Veranstalter. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters oder Veranstalters gelten nicht.

Die AGB sind auch auf Englisch verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die deutsche Fassung maßgebend.

2. Reservierung

Ein Angebot für die mietweise Überlassung von Räumen ist ausdrücklich als solches gekennzeichnet und muss vom Kunden unterschrieben an das Hotel zurückgeschickt werden. Ein Angebot ist 7 Tage lang gültig (Annahmefrist). Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote, Preislisten usw., die von einem Hotel ausgestellt werden, kein verbindliches Angebot darstellen. Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach Ablauf der Annahmefrist für das Angebot wieder Plätze zum Verkauf freizugeben. Eine neue Anfrage kann Abweichungen vom ersten Angebot enthalten.

3. Preise

Die Preislisten sind individuell, und Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in CHF, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die vom Hotel schriftlich bestätigten Preise.

4. Bezahlung

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist jederzeit berechtigt, die sofortige Zahlung aufgelaufener Forderungen zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungsfristen sind in dem Angebot angegeben. Wenn keine gesonderten Vorauszahlungsbedingungen bestehen, gelten die folgenden Regeln:

  • Vorauszahlung bis zu 30 Tage vor der Ankunft 50% der erwarteten Gesamteinnahmen
  • Vorauszahlung bis zu 14 Tage vor der Ankunft 100% der erwarteten Gesamteinnahmen
  • Wenn der Veranstalter seinen Wohnsitz im Ausland hat, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen oder die vollständige Zahlung vor der Veranstaltung zu verlangen. Etwaige Währungsdifferenzen oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
5. Gesamtschuldnerische Haftung für Zahlungen

Wenn der Kunde nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Fälle, in denen eine direkte Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Stornierungsbedingungen

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Stornierungsbedingungen je nach Art und Größe der Veranstaltung individuell anzupassen und in das Angebot/die Reservierungsbestätigung zu integrieren.

wenn keine gesonderten Stornierungsbedingungen vorliegen, gelten die folgenden Regeln:

  • Kostenlose Stornierung bis zu 60 Tage vor der Ankunft
  • Stornierung bis zu 30 Tage vor der Ankunft 50% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes
  • Stornierung bis zu 14 Tage vor der Ankunft 100% der erwarteten Gesamteinnahmen
  • 14 Tage bis 48 Stunden vor der Veranstaltung können Abweichungen von bis zu maximal 10% der Teilnehmerzahl gemeldet werden und sind verbindlich. Wenn die tatsächliche Personenzahl am Tag der Veranstaltung geringer ist, dient die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Rechnungsstellung. Zusätzliche Kosten, die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstehen, werden in Rechnung gestellt. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.
7. Recht des Hotels auf Stornierung

Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach vorstehender Ziffer 6 oder einer gesonderten Vereinbarung zusteht, ist das Hotel in diesem Zeitraum zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, zum Beispiel, wenn:

  • Höhere Gewalt oder andere Umstände, die das Hotel nicht zu vertreten hat, machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich
  • Plätze werden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht, z.B. in Bezug auf die Person des Kunden oder den Zweck.
  • Das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • Es liegt ein Verstoß gegen den oben erwähnten Absatz 4 vor
  • Es liegt ein Verstoß gegen die folgende Ziffer 8 vor
  • Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch das Hotel hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
8. Detaillierte Informationen und Verfahren

Für detaillierte Absprachen müssen Sie im Voraus einen Termin vereinbaren. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, müssen alle wichtigen Informationen (z. B. Ausstattung, Menüauswahl, Zeitplan, Showacts usw.) dem Hotel spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Die vereinbarten Programmzeiten müssen von beiden Parteien strikt eingehalten werden.

9. Raumnutzung

In Ausnahmefällen ist das Hotel berechtigt, bei Veranstaltungen kurzfristige Zimmeränderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen. Das Hotel behält sich in jedem Fall das Recht vor, im Falle einer geringeren Teilnehmerzahl ein für die Anzahl der Teilnehmer und die Art der Veranstaltung geeignetes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Empfangstische, Werbematerial, Banner usw. dürfen nur in Absprache mit dem Hotel außerhalb der gemieteten Räume aufgestellt werden. Die öffentlichen Bereiche des Hotels dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese sollten in den vereinbarten Gruppenräumen stattfinden. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels verboten. Wer im Hotel raucht, muss mit einer Geldstrafe von CHF 250,- zuzüglich der Kosten für eventuelle Schäden rechnen.

10. Menü Anpassungen

Das Hotel behält sich das Recht vor, die Speisekarte und den Jahrgang der Weine anzupassen.

11. Korkgeld-Gebühr

Dem Veranstalter und seinen Gästen ist es in der Regel nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel.

Wenn eigene Weine, Spirituosen, Kuchen usw. mitgebracht werden, wird zusammen mit dem Gesamtbetrag eine Korkengebühr zur Deckung der Gemeinkosten erhoben.

12. Dekoration und Blumen

Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen bedarf einer Genehmigung, auch aus Gründen des Brandschutzes. Schäden, die durch das Anbringen etc. verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters.

13. Parken

Parkplätze sind normalerweise am oder in der Nähe des Hotels verfügbar. Sofern nicht anders vereinbart, tragen der Veranstalter oder die einzelnen Teilnehmer die Parkgebühren.

14. Technische Ausstattung und Anschlüsse

Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Wunsch technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Sie stellen das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten des Veranstalters, die das Stromnetz des Hotels nutzen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Störungen oder Schäden an den technischen Einrichtungen des Hotels, die durch die Nutzung dieser Geräte verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters, sofern das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Das Hotel kann eine Pauschale für die durch die Nutzung entstehenden Stromkosten berechnen.

Mit Zustimmung des Hotels ist der Veranstalter berechtigt, seine eigenen Telefon-, Fax- und Datenübertragungsgeräte zu benutzen. Das Hotel kann dafür eine Anschlussgebühr berechnen.

Wenn geeignete Geräte des Hotels ungenutzt bleiben, weil der Veranstalter seine eigenen Geräte angeschlossen hat, kann eine Entschädigungsgebühr berechnet werden.

Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden so schnell wie möglich behoben. Zahlungen können nicht zurückgehalten oder gekürzt werden, solange das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

Ein Techniker für die technische Unterstützung während einer Veranstaltung kann in Absprache mit dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Kleinere Arbeiten können jederzeit auf Anfrage vom Hotel erledigt werden. Bei größeren Kongressen mit Bild-/Ton-/Mikrofonunterstützung empfiehlt es sich, dass der Veranstalter einen externen Techniker für die Unterstützung engagiert. Technische Störungen oder Defekte können keine Kostenreduzierung bewirken.

15. Brandschutzbestimmungen

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Brandschutzbestimmungen des Hotels einzuhalten, insbesondere die Notausgänge freizuhalten, und garantiert, dass alle mitgebrachten Materialien den Brandschutzrichtlinien entsprechen. Die Verwendung von brennbaren Gegenständen ist streng verboten.

16. Lieferung und Abholung von Material

Anlieferungen und Abholungen für Veranstaltungen müssen mit dem Hotel koordiniert und dem Hotel rechtzeitig, mindestens aber vor ihrer Ankunft, schriftlich mitgeteilt werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, Sendungen ohne einen Absender oder einen gültigen Empfänger mit den Angaben zur Veranstaltung abzulehnen. Das Hotel lehnt jede daraus resultierende Verpflichtung oder Haftung ab. Da der Lagerraum des Hotels begrenzt ist, kann das Hotel die Annahme von Materialien vor dem Veranstaltungstag verweigern.

Beim Versand aus dem Ausland in die Schweiz fallen zusätzlich zu den Versandkosten immer Zoll und Mehrwertsteuer an. Wenn der Kurier die genauen Kosten bei der Zustellung nicht angeben kann, behalten wir uns das Recht vor, eine Pauschalgebühr von CHF 100,- auf der Rechnung des Veranstalters zu berechnen.

17. Musikalisch

Unterhaltung, Sperrstunde und Nachtzuschlag

Bei Veranstaltungen mit Musik ist zu beachten, dass nach 23:00 Uhr Musik nur noch in Zimmerlautstärke erlaubt ist. DJs und Bands sind verpflichtet, den Bass zu reduzieren und den Boden unter den Instrumenten mit einem Teppich zu bedecken, um den Klang zu dämpfen. Die maximale Spieldauer beträgt bis 2:00 Uhr morgens. Für Musikdarbietungen mit Lautsprechern im Freien muss 4 Monate vor der Veranstaltung eine Genehmigung bei der Stadtpolizei beantragt werden. Wenn die Anweisungen nicht beachtet werden, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Veranstalters. Urheberrechtsentschädigungen im Zusammenhang mit musikalischen Darbietungen müssen vom Veranstalter selbst abgeklärt werden und gehen zu seinen Lasten.

Dauert eine Veranstaltung länger als die gesetzlich erlaubte Polizeistunde, muss ein Nachtzuschlag gezahlt werden. Die Verlängerung der Sperrstunde muss mindestens 1 Monat vor der Veranstaltung beim Hotel angemeldet werden. Die erforderliche polizeiliche Genehmigung wird vom Hotel eingeholt und dem Organisator in Rechnung gestellt.

Nach 23:00 Uhr müssen Fenster und Türen geschlossen bleiben und die Lautstärke der Musik reduziert werden. Gäste, die sich im Freien aufhalten, werden gebeten, sich ruhig zu verhalten. Die Anweisungen des Hotelpersonals müssen befolgt werden. Der Veranstalter haftet für Beschwerden und eventuelle Bußgelder.

Für Personal, das während der Veranstaltung ab 23:00 Uhr arbeitet, kann ein Aufschlag pro Stunde berechnet werden.

18. Gästezimmer

Für die Buchung von Gästezimmern gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag“. Darüber hinaus/abweichend davon gelten die folgenden Bestimmungen.

Das Frühstück ist in der Regel im Zimmerpreis enthalten. Abweichungen werden schriftlich mitgeteilt.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung erhält das Hotel vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor der Ankunft der Hotelgäste eine Zimmerliste mit den folgenden Angaben für jeden Gast: Vor- und Nachname / An- und Abreisedatum / Zahlungsbedingungen.

Im Falle einer Kontingentbuchung ohne Zimmerliste des Veranstalters müssen die Hotelzimmer direkt von den Gästen gebucht und individuell mit einer gültigen Kreditkarte garantiert werden. Nach Ablauf der vom Hotel gesetzten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents wieder zum freien Verkauf freigegeben. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für die nicht bezahlten Kosten der von seinen Gästen gebuchten Zimmer und deren Konsumationen (No Shows, Minibar, etc.).

19. Haftung und Sorgfaltspflicht

Die zur Verfügung gestellten Räume und Materialien müssen vom Gast mit äußerster Sorgfalt genutzt werden.

Der Veranstalter haftet in jedem Fall für eventuelle Sachschäden oder Verluste. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl, Schäden und im Zusammenhang mit Dienstleistungen Dritter ab. Dies gilt auch für Personenschäden, es sei denn, sie wurden von Mitarbeitern des Hotels verursacht. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

20. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen können auf unserer Website eingesehen werden.

21. Schlussbestimmungen

Zusätzlich zu den AGB-Veranstaltungen können weitere Bestimmungen und Buchungsbedingungen gelten, die Vorrang vor den AGB-Veranstaltungen haben. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

Es gilt Schweizer Recht mit ausschließlicher Zuständigkeit in Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.